Tierphysiotherapeutische Leistungen sind in aller Regel von Ihrer Tierkrankenversicherung abgedeckt. Zu beachten ist, dass in den meisten Fällen ein zusätzlicher OP-Schutz inbegriffen bzw. von Ihnen abgeschlossen werden muss. Auch ist dringend zu beachten, dass Deckungssummen und Wartezeiten je nach Versicherungsunternehmen und/oder Vertrag ganz unterschiedlich sein können. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen lohnt sich deshalb immer, damit Sie bei einem Versicherungsfall stets auf der sicheren Seite sind.
Im Regelfall sind die Leistungen eines Tierheilpraktikers nicht durch eine Tierkrankenversicherung abgedeckt. Die Kosten hierfür sind privat zu tragen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten Ihren Kunden ein sogenanntes „Sonder.- oder Jahresbudget“ dieses dem Kunden beispielsweise für homöopathische Leistungen einmal jährlich zur freien Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrem Versicherungsträger.